Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 18. Oktober 2026
1.1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“ genannt) regeln die Benutzung der Anlagen des Betreibers Ortner Peter Florian (in Folge „Betreiber“ genannt) am Standort St. Daniel 100, 9635 Dellach durch deren Besuchern. Zwecks besserer Lesbarkeit wird in unseren Unterlagen immer die männliche Form verwendet, wobei stets alle Geschlechter angesprochen sind! Die Hallenordnungen der unterschiedlichen Bereiche sind integraler Bestandteil dieser AGB. Diese AGB, sowie die Hallenordnung sind online abrufbar und liegen im Café gut sichtbar auf. Ein Vertrag mit dem Betreiber entsteht beim Kauf einer Eintrittskarte sowie bei der Anmeldung zu einem Kurs. Jeder Nutzer verpflichtet sich mit seiner, bei der Registrierung geleisteten Unterschrift, die AGB und die Verhaltensordnungen zu akzeptieren.
1.2. Bereiche des Betreibers
Als Anlagen des Betreibers gelten insbesondere folgende Bereiche:
• Kletterbereiche (Indoor und Outdoor) – Registrierung erforderlich
• Boulderbereiche samt Weichböden- Registrierung erforderlich
• Bogenhalle- Registrierung erforderlich
• Kinderspielbereich
• Seminarraum
• Sauna
• Sanitäranlagen im EG – allgemein zugänglicher Bereich
• Umkleidebereich in EG – allgemein zugänglicher Bereich
• Gastronomiebereich – allgemein zugänglicher Bereich
• Parkplätze – allgemein zugänglicher Bereich
Für den Kinderspielbereich, den Seminarraum und die Sauna ist keine Registrierung notwendig. Diese Bereiche können, während der Öffnungszeiten, auch getrennt von der Kletter-, Boulder- sowie der Bogenhalle benutzt werden. Für die Sauna und den Seminarraum ist jedoch eine Voranmeldung notwendig. Die Preise dafür befinden sich auf der Homepage bzw. im Anmeldebereich.
1.3. Rauchverbot
Auf dem gesamten Gelände, einschließlich Gastronomiebereich, herrscht absolutes Rauchverbot. Ausgenommen hiervon sind die Außenbereiche (Terrasse Gastronomiebereich, Tribüne Außenkletterbereich, Terrasse Sauna und Parkplätze)
1.4. Haftung persönlicher Gegenstände
Der Betreiberhaftet jedenfalls nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände des/der Besucher.
1.5 Videoüberwachung
Alle Bereiche ist mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet, die allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere werden folgende Bereiche videoüberwacht:
• Eingangsbereich
• Klettershop
• Gastronomiebereich
• Boulderhalle • Kletterhalle
• Bogenhalle
• Kinderspielbereich
• Seminarraum
2. Kinderspielbereich
Der Kinderbereich ist für Kinder im Alter von 0-8 Jahren, unter Aufsicht einer erwachsenen Person nutzbar. Die Nutzung ist bis auf weiteres kostenlos. Eltern haften für ihre Kinder. Der Betreiber übernimmt keine Haftung!
3. Seminarraum
Der Seminarraum kann zu den Tarifen lt. Preislisten für verschiedene Zwecke und nach vorheriger Anmeldung/Terminvereinbarung angemietet werden.
4. Sauna
Die Sauna kann zu den Tarifen lt. Preislisten und nach vorheriger Anmeldung/Terminvereinbarung angemietet werden. Die gültige Saunaordnung ist unbedingt einzuhalten.
5. Allgemeine Bestimmungen für die Benutzung der Bereiche Klettern, Bouldern und Bogen
5.1. Voraussetzungen für die Benutzung
Jeder Besucher muss bei seinem ersten Besuch ein elektronisches Registrierungsformular ausfüllen und dieses elektronisch bestätigen. Das Terminal hierfür befindet sich beim Anmeldebereich (Touchscreen) im Gastronomiebereich. Mit der elektronischen Bestätigung erklärt der Besucher, die AGB sowie die geltenden Verhaltensordnungen gelesen zu haben und diese anzuerkennen.
Alternativ kann diese Registrierung im Vorfeld online über die Homepage von ClimbOffice erfolgen. Durch das Aktivieren der entsprechenden Checkbox bestätigt der Besucher die Kenntnisnahme und Zustimmung zu den AGB sowie den geltenden Verhaltensordnungen. Die Bestätigung durch die Checkbox ersetzt die eigenhändige Unterschrift. Für Tagesbesucher ist die Nutzung am Tag der Bezahlung des jeweiligen Eintrittspreises bis spätestens 23:00 nutzbar.
Besucher erhalten nach Bezahlung der jeweiligen Karte (Preis lt. Preisliste) eine Chipkarte bzw. einen QR-Code, mit dem der Zutritt von 06:00 bis 23:00 in die betreffenden Bereiche ermöglichen.
Jeder Dauerkartenkartenbesitzer muss sich ausnahmslos bei jedem Besuch über die Türöffnungssysteme im Foyer bei der jeweiligen Halle anmelden. Bei Missachten der Anmeldepflicht erfolgt die Sperre des jeweilen Besucher. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Eintrittspreises.
5.2. Benutzung durch Minderjährige
Minderjährige unter 14 Jahren dürfen die Anlagen nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen. Das Hallenpersonal ist berechtigt, die klettertechnischen Fertigkeiten des/der Minderjährigen zu überprüfen und die Benutzung der Kletterwände gegebenenfalls auf bestimmte Bereiche zu beschränken.Die erwachsene Begleitperson haftet für etwaige Personen- oder Sachschäden, die der/die Minderjährige verursacht und hat darauf zu achten, dass die minderjährige Person weder sich selbst noch andere gefährdet oder verletzt. Minderjährige zwischen dem 14. und vollendeten 18. Lebensjahr dürfen die Anlagen selbstständig, wenn auch nur mit schriftlicher Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person benutzen. Der Betreiber behält sich das Recht im Einzelfall vor, diese Zustimmungserklärung für Minderjährige zwischen dem 14. und den vollendeten 18. Lebensjahr auszusetzen.
5.3. Benutzung durch Gruppen
Für die Registrierung von externen Gruppen, beispielsweise Kursgruppen, ist ein eigenes elektronisches Formular von der jeweiligen Begleitperson auszufüllen. Die Begleitperson erklärt mit seiner elektronischen Unterschrift, dass den Gruppenteilnehmer, bzw. bei Minderjährigen, dem Erziehungsberechtigten der Gruppenteilnehmer die Hallenordnung, sowie die AGB zur Kenntnis gebracht wurden. Die Begleitperson ist für die Sicherheit ihrer Gruppenteilnehmer verantwortlich.
5.4. Eintrittskarten
Typ und Preis der jeweiligen Eintrittskarte werden sowohl auf der Homepage, als auch im Gastronomiebereich der Kletterhalle kommuniziert und verstehen sich jeweils pro Person inklusive der jeweils gesetzlichen MwSt.
Ermäßigte Eintrittsgebühren sind nur mit Vorweis eines gültigen Lichtbildausweises erhältlich. Jeder Nutzer muss während seines Aufenthaltes in der Kletterhalle KLESCH die Eintrittskarte vorzeigen können.
Die Nutzung der einzelnen Bereiche ist in der jeweiligen Hallenordnung definiert. Die dort angegebenen Öffnungszeiten sind unbedingt einzuhalten. Sämtliche Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar.
5.4.1. Zusätzliche Bedingungen für Dauerkartenbesitzer
Alle Dauerkarten sind nicht auf andere Personen übertragbar und die Mitnahme von Dritten ohne gültige Eintrittskarte ist ausdrücklich untersagt. Bei Verlust von Eintrittskarten besteht kein Anspruch auf Ersatz. Berufliche Verhinderungen, Krankheit, Urlaub führen zu keiner Verlängerung oder Rückerstattung von Zeitkarten. Bei längerer Krankheit, Verletzungen bzw. besonderen Umständen können Zeitkarten, nach Rücksprache und auf Kulanz mit der Hallenleitung, stillgelegt werden – dadurch wird die Gültigkeit der Zeitkarte verlängert. Die Entscheidung obliegt dem Betreiber.
5.5. Verleihmaterial
Die von uns verliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur in unserer Anlage verwendet werden. Jeder Entleiher ist verpflichtet die Ausrüstungsgegenstände vor und nach dem Gebrauch auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese und andere Auffälligkeiten unverzüglich zu melden. Die Leihausrüstung ist mit Sorgfalt zu behandeln, mutwillige Beschädigungen werden in Rechnung gestellt und verlorene oder kaputte Gegenstände werden lt. gültiger Preisliste in Rechnung gestellt. Das Verleihmaterial wird ausnahmslos durch das KLESCH-Kletterteam nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Ein Pfand ist zu hinterlegen und wird nach Rückgabe der Verleihausrüstung wieder retourniert. Das Verleihmaterial, insbesondere die Kletterschuhe, sind ausschließlich in der Kletter- und Boulderhalle zu benutzen. Das Betreten der Sanitäranlagen und des Gastronomiebereiches ist verboten. Die Preise für Verleihmaterial sind in der aktuellen Preisliste angeführt.
5.6. Umkleide
Das Umkleiden erfolgt ausschließlich in den Garderoben. Wir bitten die Besucher, sich auf die wesentlichsten Ausrüstungsgegenstände zu reduzieren und alles andere im Garderobenkasten zu verschließen. Die Boulderhalle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Die Garderobenkästchen werden regelmäßig entleert und die verbliebenen Gegenstände entsorgt.
Der Betreiber haftet jedenfalls nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände der Besucher.
5.7. Tiere
Die Mitnahme von Tieren ist – mit Ausnahme von Blinden- oder Partnerhunden für beeinträchtigte Menschen – untersagt. Die Mitnahme von Hunden ist im Gastronomiebereich gestattet. Jeder Hund muss angeleint sein und gegebenenfalls einen Beißkorb tragen.
5.8. Sauberkeit
Die Anlagen der Kletterhalle sind sauber zu halten. Anfallender Müll ist getrennt in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Es ist strikt untersagt, mit Kletterschuhen die sanitären Einrichtungen zu betreten!
5.9. Unbenutzbarkeit einzelner Bereiche
Es kann zu einer eingeschränkten Nutzung oder zur Sperre der gesamten Anlagen durch Revisions- und Wartungsarbeiten sowie Veranstaltungen (z.B. Wettkämpfe) kommen.
Die Einschränkung der Nutzung bzw. die gänzliche Sperre der Anlage wird, nach Möglichkeit zeitgerecht angekündigt. Eine aliquote Rückforderung des Eintrittspreises, insbesondere durch Zeitkartenbesitzer, ist nicht möglich.
5.10. Anweisungen der MitarbeiterInnen
Sicherheitstechnischen Anweisungen des KLESCH-Kletterteams ist stets Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung sind die Mitarbeiter berechtigt, dem Besucher die weitere Benutzung der Anlagen der Kletterhalle KLESCH zu verbieten ohne, dass dies einen Anspruch des Besuchers auf Ersatz für die erworbene Eintrittskarte begründet. Siehe auch Punkt 10. dieser AGB.
6. Benutzung der Kletter- und Boulderhalle
Das Klettern ist ein Risikosport und erfolgt auf eigene Verantwortung. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigst du, über alle erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen beim Bouldern und beim Seilklettern zu verfügen, um die benötigten Sicherungsmaßnahmen und alle Ausrüstungsgegenstände richtig prüfen und anwenden zu können, bzw. selbst für die dementsprechende Anleitung durch eine Fachkraft gesorgt zu haben. Der Betreiber führt darüber keine Kontrollen durch. Trotz allem ist den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten. Weiters bestätigst du mit deiner Unterschrift die geltende Hallenordnung gelesen zu haben und die Bestimmungen darin zu beachten.
Die Benutzung der Anlagen und der Aufenthalt in sämtlichen Anlagen der Kletterhalle KLESCH erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Der Besucher bestätigt hiermit, Kenntnis darüber zu haben, dass
- Klettern und Bouldern Risikosportarten sind, deren Ausübung mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden ist und trotz Weichboden das Risiko schwerer Verletzungen gegeben ist,
- Klettern und Bouldern daher stets ein hohes Maß an Konzentration, Eigenverantwortung und spezifischem Können erfordert,
- beim Klettern und Bouldern in der Gruppe bzw. bei stark besuchter Boulderhalle noch zusätzliche Risiken und Gefahren entstehen, und
- insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung der angebotenen Vorrichtungen und Sicherungseinrichtungen erhöhte Gefahren entstehen können.
Der Besucher erklärt hiermit, in guter körperlicher oder psychischer Verfassung zu sein und all diese mit der Benutzung der Anlagen verbunden Risiken und Gefahren aus freiem Willen in Kauf zu nehmen.
7. Vorschriften zur Benutzung
7.1.1. Technische Fertigkeiten
Das KLESCH-Kletterteam führt keine Kontrollen darüber durch, ob die Benutzer über ausreichend Kenntnisse verfügen, ob die Sicherungsmaßnahmen richtig umgesetzt werden können oder ob eine fachkundige Aufsichts- bzw. Begleitperson anwesend ist. Alle Benutzer müssen über ausreichend Kenntnisse zur gefahrenfreien Anwendung von Sicherungstechniken bzw. -maßnahmen verfügen. Anfänger müssen einen Kletterkurs besuchen, oder selbst dafür sorgen, dass sie die Kletteranlage nur unter Anleitung einer fachkundigen Person benutzen.
Aus begründetem Anlass ist der Betreiber jedoch berechtigt, mit jedem Besucher eine Überprüfung seiner technischen Fertigkeiten durchzuführen und den Besucher soweit erforderlich auf einen bestimmten Bereich der Anlage zu beschränken, ohne dass dies einen Anspruch auf Minderung des Preises der Eintrittskarte begründet. Einen begründeten Anlass im Sinne dieses Punktes stellt die Einschätzung eines Mitarbeiters des Betreibers aufgrund seiner Wahrnehmung dar, dass durch den Besucher Gefahren für ihn selbst oder anderen Besuchern ausgehen.
7.1.2. Lockere Klettergriffe
Trotz größter Vorsicht, gehört es zu den üblichen Gefahren einer Kletter-/Boulderhalle, dass Griffe sich unerwartet drehen, lösen oder brechen können. Das selbstständige Anbringen und Entfernen von Griffen oder Tritten bzw. Markierungen oder Beschriftungen und das Verdrehen von Griffen ist nicht erlaubt. Sollte ein Griff oder Tritt locker, bzw. gebrochen sein, ist dies umgehend dem Hallenpersonal zu melden. Auch andere Schäden oder Mängel an den Anlagen sind umgehend dem Hallenpersonal zu melden.
7.1.3. Keine Haftung für Klettergriffe
Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Besucher und andere Personen gefährden oder verletzen. Der Betreiber schließt jede Haftung für die Festigkeit der angebrachten Griffe, sofern ihn kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit trifft, aus.
8. Benutzung der Bogenhalle
Die Benutzung des 3D-Bogenschieß-Anlage erfolgt auf eigene Gefahr, der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verletzungen im Zusammenhang mit dem Schussbetrieb auf der 3D-Bogenschieß-Anlage. Die Benutzung der Anlagen und der Aufenthalt in sämtlichen Anlagen der Kletterhalle KLESCH erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Erwachsene Personen, welche die Gruppenleitung übernehmen (ausgewiesen auf der Rechnung), übernehmen die Haftung für die gesamte Gruppe. Generell steht die 3D-Bogenschieß-Anlage allen Bogenschützen, Geübten und Anfängern, nach erfolgreicher Unterweisung und schriftlicher Erklärung der Zustimmung zu dieser Parcours-Ordnung zur Verfügung. Anfänger haben eine mindestens einmalige Unterweisung durch das geschulte Personal der Kletterhalle KLESCH zu absolvieren. Geübte und erfahrene Bogenschützen haben ihre Qualifikation nachzuweisen und können die 3D-Bogenschieß-Anlage als Trainings-Anlage benutzen.
Aus sicherheitstechnischen Gründen gilt für die Bogenhalle eine Beschränkung von 10 Personen.
8.1. Anmeldung
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigst du, die geltende Parcours-Ordnung, insbesondere die vorgegebenen Abläufe sowie die einzuhalten Ausrüstungsbeschränkungen zu akzeptieren.
8.2. Dauerkarten
Folgende Bestimmungen gelten nur für Besitzer von Dauerkarten (Jahreskarte, Halbjahreskarte und 11er Block)
- Jeder Dauerkartenbesitzer ist selbst für die Einhaltung, der in der Parcours-Ordnung definierten, Zugangs- und Schussbeschränkungen verantwortlich. Hier wird insbesondere auf die geltende Personenbeschränkung (maximal 10 Personen), die für Dauerkartenbesitzer vorgesehenen Öffnungszeiten, die maximale Nutzungsdauer pro Tag sowie die maximale Anzahl der zu schießenden Durchgänge verwiesen.
- Außerhalb der, für Dauerkartenbesitzer vorgesehenen Öffnungszeiten ist die Benutzung auf Anfrage und anschließender Freigabe vom Betreiber möglich. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten hinsichtlich der maximalen Personenanzahl, ist der Betreiber berechtigt Einschränkungen für Dauerkartenbesitzer für diese Zeiten auszusprechen.
- Für den Betrieb einer Bogensporthalle ist eine veranstaltungsrechtliche Bewilligung gemäß § 6 Abs. 1 lit. c K-VAG 2010 erforderlich. Diese Bewilligung liegt dem Betreiber der Bogenhalle vor. Um die Bestimmungen der § 3 bis 5 K-VAG 2010 einzuhalten, ist jeder Bogenschütze, der registriert, befugt und im Besitz einer gültigen Eintrittskarte ist, mit der Vertretung des Veranstalters, in Abwesenheit dessen, betraut. Sinngemäß bedeutet dies für den Bogenschützen, dass dieser selbst, für sich persönlich, für die vollinhaltliche Einhaltung dieser AGB und der Parcoursordnung verantwortlich ist.
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular, bestätigst und akzeptierst du diese Bedingungen. Trotz allem ist den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten.
9. Kurse
Das KLESCH-Kletterteam bietet Kurse an, mit dem Ziel der Verbesserung aller relevanten Fähigkeiten.
9.1. Anmeldung
Die Teilnehmerzahl bei den Kursen ist grundsätzlich limitiert. Die verbindliche Anmeldung erfolgt per E-Mail oder direkt über das Kontaktformular auf der Homepage. Jene Teilnehmer, die nicht berücksichtigt werden können, werden umgehend informiert. Sollten in diesem Fall bereits Zahlungen geleistet worden sein, werden diese rückerstattet.
9.2. Kurse externer Veranstalter
Externe Kurse dürfen ausschließlich nach Absprache mit der Hallenleitung abgehalten werden. Die Leitungsperson externer Kurse trägt die volle Verantwortung für seine Kursteilnehmer. Das eigenmächtige Reservieren bzw. Absperren von Wandbereichen durch Gruppen ist nicht erlaubt.
9.3. Kursabsagen
Der Betreiber behält sich das Recht vor, Kurse abzusagen, ohne dass die Gründe hierfür genannt werden müssen. Sofern eine Veranstaltung abgesagt wird, steht es dem Betreiber frei einen geeigneten Ersatztermin anzubieten. Allenfalls werden bereits geleistete Zahlungen zu 100% rückerstatten. Aufwendungen für Anfahrtskosten, etc. werden nicht rückerstattet.
9.4. Kursinhalt und Kursbereiche
Der Betreiber bietet Kurse an, deren genaue Inhalte und Zeiten sowohl auf der Homepage, Social Media als auch durch Drucksorten kommuniziert werden. Für die Kurse werden Bereiche der Halle abgetrennt und sind während der Kurszeiten nur für Kursteilnehmer benutzbar. Diese Bereiche können bei Kursbetrieb vorübergehend geschlossen werden, stehen außerhalb der Kurszeiten aber allen Besuchern zur Verfügung. Den Anweisungen des Hallenpersonals bzw. der Kursleiter ist in diesem Zusammenhang Folge zu leisten. Eine aliquote Rückforderung des Eintrittspreises aufgrund der eingeschränkten Nutzung des Kursbereiches, insbesondere durch Zeitkartenbesitzer, ist nicht möglich.
9.5. Stornobedingungen Teilnehmer
Jeder Kursteilnehmer hat das Recht, seine Teilnahme an einem Kurs zu stornieren. Dies ist bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung der Teilnahme an Kursen durch den Kursteilnehmer, fallen folgende Stornogebühren an:
- innerhalb 7 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr
- innerhalb der letzten 48 Stunden: 100% der Kursgebühr
Absagen haben ausschließlich schriftlich via E-Mail zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Eingang der Absage.
9.6. Verhaltensbedingungen Kursbetrieb
Klettern ist eine Risikosportart und es kann trotz ausgebildetem Lehrpersonals zu Unfällen kommen. Bei all unseren Kursen, sowohl beim Klettern und Bouldern als auch beim Bogensport ist ein hohes Maß an Eigenverantwortung notwendig und muss deshalb auch in Kursen übernommen werden.
Trainer sind im Vorfeld über spezielle Probleme, Vorverletzungen oder Unverträglichkeiten zu informieren, damit im Kurs darauf Rücksicht genommen werden kann.
Aus Sicherheitsgründen ersuchen wir, vor allem Kursanfänger regelmäßig am Kurs teilzunehmen. Kann die Sicherheit auf Grund des Verhaltens eines Kursteilnehmers nicht mehr gewährleistet werden, so behalten wir uns das Recht vor, diese Person des Kurses zu verweisen. Eine Rückerstattung der entfallenen Kurse wird dabei nicht gewährt!
Kursbeiträge und die jeweiligen Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar und gelten nur zu den vereinbarten Kursterminen. Ein späterer Einstieg in eine Kurseinheit ist nicht möglich.
10. Haftung
10.1. Haftung des Betreibers
Jegliche Haftung des Betreibers – auch hinsichtlich Haftung für Erfüllungsgehilfen des Betreibers sowie für vor- und/oder nebenvertragliche Pflichten – für leichte Fahrlässigkeit gilt, soweit es sich nicht um Personenschäden eines Besuchers handelt, als ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist daher eine Haftung des Betreibers für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden als Folge eines Personenschadens im Rahmen der leichten Fahrlässigkeit.
10.2. Haftung des Benutzers
Der Besucher verpflichtet sich, die Bereiche des Betreibers von sämtlichen von ihm direkt oder indirekt im Zuge der Benutzung verursachten Schäden jeglicher Art freizustellen. Der Besucher verpflichtet sich ferner sämtliche derartige Schäden dem Personal des Betreibers zu melden.
10.3. Ausschluss eines Besuchers
Wer gegen die AGB oder Anordnungen der Mitarbeiter des Betreibers verstößt, kann von der Benutzung einzelner oder sämtlicher Anlagen ausgeschlossen und des Geländes verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Preises der Tages- oder Zeitkarte.
Bei wiederholten Verstößen gegen die AGB oder Anordnungen der Mitarbeiter des Betreibers kann gegen den Besucher ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden, wobei die Tageskarte oder Zeitkarte in diesem Fall eingezogen wird. Es besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Kaufpreises.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihr nach dem (wirtschaftlichen) Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu vereinbaren.
12. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten zwischen Besucher und Betreiber wird der Gerichtsstand des in Handelssachen zuständigen Gerichts in 9020 Klagenfurt vereinbart. Allfällige Zwangsgerichtsstände zu Gunsten von VerbraucherInnen bleiben dadurch unberührt.
13. Änderungen der AGB
Der Betreiber behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. In diesem Falle werden jegliche Änderungen, sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens den Besuchern mittels Aushangs, bzw. auf der Homepage zur Kenntnis gebracht.